UMFRAGE UNTER SPRACHMITTLERN
Mit unserer Umfrage unter Sprachmittlern wollten wir herausfinden, wie die aktuelle Situation am Markt aussieht. Dafür haben wir 214 Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen zu den Themen Direktbeauftragung, Honorarsituation und Agenturbeauftragung befragt.
1. Wie viel Prozent deiner Aufträge erhältst du über eine Vermittlung (z.B. Agentur)?
Die Umfrage ergab, dass einige der befragten Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen keinen Auftrag über eine Vermittlung erhalten (0%), während andere ausschließlich Aufträge über eine Vermittlung generieren (100%).
Im Durchschnitt erhalten die befragten Sprachmittler:innen 42,2% der Aufträge über eine Vermittlung (z.B. Agentur).
2. Bitte schätze: Wie viel Prozent von dem Honorar nach JVEG behält die Agentur für ihre Auftragsvermittlung?
Agenturen behalten durchschnittlich gut 42% des Honorars nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für ihre Auftragsvermittlung. Der angegebene Höchstwert unter den befragten Sprachmittlern liegt bei 90%.
2. Bitte schätze: Wie viel Prozent von dem Honorar nach JVEG behält die Agentur für ihre Auftragsvermittlung?
Agenturen behalten durchschnittlich gut 42% des Honorars nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für ihre Auftragsvermittlung. Der genannte Höchstwert unter den befragten Sprachmittlern liegt bei 90%.
5. Zum 01.01.2021 gab es Änderungen im JVEG. Werden die Honorarerhöhungen für Sprachdienstleister*innen seitens der dich beauftragenden Agentur an dich weitergegeben?
Die Honorarerhöhungen werden zu 7,04% in voller Höhe an die befragten Sprachdienstleister*innen weitergegeben. Knapp 42% der Umfrageteilnehmer:innen gaben an, dass die beauftragenden Agenturen die Erhöhungen teilweise weitergeben. Über die Hälfte der Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen (51,64%) erhält keine Honorarerhöhung.
6. Welche Behörden sollten unbedingt auf Direktbeauftragung von Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen setzen?
Die befragten Sprachmittler:innen wünschen sich insgesamt, dass alle Behörden und öffentlichen Stellen auf eine Direktbeauftragung setzen. Insbesondere Justizbehörden und Gerichte wie das Amtsgericht, Landesgericht sowie das Oberlandesgericht wurden am häufigsten gennant.
Die Umfrage ergab zudem, dass Polizei, Polizeidienststellen und Polizeipräsidien sowie Staatsanwaltschaften und medizinische Einrichtungen auf die Direktbeauftragung von Dolmetschern und Übersetzern setzen sollten.
7. Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für dich bei einer Direktbeauftragung?
Eine direkte Kommunikation mit dem Kunden sowie eine bessere und höhere Bezahlung sind die meist genannten Vorteile bei einer Direktbeauftragung. Weiterhin angeführt wurden Vorteile wie Wertschätzung, Transparenz, Kundenbindung sowie bessere Terminverhandlung.
Als nachteilig wird ein zeitintensiver Verwaltungsaufwand sowie der Zeitmangel für die Organisation genannt.
Für den Großteil der Befragten ergeben sich bei einer Direktbeauftragung ausschließlich Vorteile und keine Nachteile.
8. Wünschst du überwiegend direkte Beauftragung?
Die Umfrage zeigt deutlich, dass sich mit 92,49% beinahe alle der befragten Sprachmittler:innen eine Direktbeauftragung wünschen. Lediglich 7,51% der Teilnehmenden wollen keine direkte Beauftragung erhalten.
ZUSAMMENFASSUNG
Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass knapp die Hälfte der befragten Sprachmittler:innen Aufträge über eine Vermittlung (z.B. Agentur) erhält. Diese behält teilweise bis zu 90% des Honorars für ihre Auftragsvermittlung und gibt Honorarerhöhung nach JVEG meist nur teilweise oder gar nicht an Dolmetscher:innen und Übersetzer:innen weiter. Aus diesem Grund wünschen sich beinahe alle der Teilnehmenden eine Direktbeauftragung.
Die Umfrage unter Sprachmittlern hat unsere persönliche Einschätzung zur aktuellen Situation am Markt bestätigt: Ein Großteil der Sprachmittler:innen erhält nicht das volle Honorar und somit keine faire Bezahlung.