Das neue Gerichtsdolmetschergesetz
Am 1. Januar 2023 tritt ein Erbe der Großen Koalition in Kraft. Die Rede ist vom 2019 beschlossenen „neuen Gerichtsdolmetschergesetz“ oder anders formuliert, das „Gesetz für die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern“, kurz: GDolmG.