Die Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts in Deutschland
Die Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts ist in Deutschland schon im Jahr 2002 vorbereitet worden. Damals wurde in der Zivilprozessordnung mit dem § 128a ZPO nämlich die rechtliche Basis geschaffen, die es erlaubte, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen mit technischen Hilfsmitteln aus den Bereichen Video und Audio zu erweitern. Tatsächlich schien die Digitalisierung im Bereich des Justizwesens jedoch lange Neuland zu bleiben und nicht Normalität zu werden. Zumindest bis Corona kam und auch im Justizwesen zum Katalysator der Digitalisierung wurde.
Und dabei lagen und liegen die Vorteile von digitalen Verfahren und Prozessen mit virtuelle Verhandlungen anstelle von Präsenzterminen schon lange vor der Pandemie auf der Hand:
• Geld- und Zeitersparnis für alle Beteiligten
• Hygiene-Anforderungen lassen sich problemlos erfüllen
• höhere Sicherheit (Voraussetzung: sorgfältige Vorbereitung)
• mehr Transparenz des Justizsystems
• erleichterter Zugang zum Recht für alle Bürger
• weniger Prozessverzögerung
• Entlastung von Ministern, Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten, die sich wieder mehr auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können
Genau solche Aspekte waren es sicher auch, die man vor 20 Jahren im hoffnungsvollen Blick hatte, als der § 128a in die Zivilprozessordnung eingeführt wurde.
Direkte Vorteile für Dolmetscher und Übersetzer
Ein ausdrücklich formuliertes Ziel der Regelung von damals war es übrigens auch, Verfahrensbeteiligten die Teilnahme von einem anderen Ort als dem Gerichtssaal aus zu ermöglichen und Beweisaufnahmen mit weit entfernten Zeugen oder Sachverständigen durchführen zu können. Und hier wird es für Dolmetscher und Übersetzer interessant, denn in den letzten beiden Jahren hat sich auch für sie vieles verändert. Und das faktisch in eine positive Richtung.
Aus einem Bericht von Deutschlandfunk vom 4. Dezember 2021 geht beispielsweise Folgendes hervor:
»…was an den meisten Zivilgerichten noch vor zwei Jahren eine absolute Ausnahme war, ist vielerorts mittlerweile selbstverständlich: Videoverhandlungen. Richter sitzen in weitgehend leeren Gerichtssälen vor ihren Bildschirmen, Anwältinnen und Anwälte sowie andere am Verfahren Beteiligte werden zugeschaltet. Nach Angaben des deutschen Richterbundes hat sich die Zahl jener Kollegen, die in geeigneten Fällen auf Online-Verhandlungen zurückgreift, im Lauf des Jahres 2020 verfünffacht: Vor der Corona-Krise nutzten nur acht Prozent der Befragten Videotechnik für ihre Verfahren, inzwischen ist es fast jeder zweite.« (Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/digitalisierung-der-justiz-100.html)
Wie kann QuatroLingo die Digitalisierung im Justizwesen unterstützen?
QuatroLingo ist nicht nur ein innovatives Softwaresystem, sondern per se Ausdruck von Digitalisierung. Sowohl für Dolmetscher und Übersetzer, die das Angebot in Form der App nutzen, um auf digitalem Wege direkt beauftragt zu werden. Aber auch für Auftraggeber aus sämtlichen Bereichen des Justizwesens (und natürlich auch darüber hinaus). Diese können QuatroLingo anwenden, um direkt im Browser Dolmetscher und Übersetzer (und auch Sprachlehrer) zu suchen und diese per Klick wahlweise vor Ort oder eben zu einer Videokonferenz zu bestellen. Eine Option, die vieles einfacher und eben auch günstiger macht. Für beide Seiten.
Die Möglichkeiten, die der § 128a ZPO also bereits vor 20 Jahren schuf, kommen bei QuatroLingo somit vollständig zur Anwendung. Und zwar ohne, dass alles über eine Agentur läuft, die zwischen den Instanzen der Justiz und den gesuchten Dolmetschern und Übersetzern vermittelt.
Und mehr und mehr wird deutlich, dass die Motivation, Verhandlungen per Videokonferenz mit zugeschalteten Dolmetscher und Übersetzer zu führen, auch nach der Pandemie bleiben, ja sogar zunehmen wird. Eine Motivation, die endlich auch technologischen und finanziellen Rückenwind bekommt und die wir mit QuatroLingo gerne weiter unterstützen. Solange bis die Digitalisierung im Justizwesen Normalität und nicht länger Neuland ist. Für alle Beteiligten. Ganz gleich, woher sie kommen oder von wo aus sie zugeschaltet sind.