Legal Tech – Digitalisierung in der Justiz 2.0?

Bereits in der Vergangenheit haben wir uns im QuatroLingo-Blog immer wieder mit der Digitalisierung des Justizwesens beschäftigt. Sei es, um den Status quo der Justiz in Deutschland (1) abzubilden oder um die Idee und die Handhabung von QuatroLingo darzustellen. (2) Immer wieder ging es dabei um das Schlüsselwort Digitalisierung, um digitale Kommunikation, um Videoverhandlungen etc. Der thematisch größere Rahmen, in den all diese Themen jedoch eingebettet sind und der in diesem Beitrag thematisiert werden soll, ist der Begriff Legal Tech.

Was ist Legal Tech?

Für Legal Tech gibt es noch keine fixe Definition, wohl aber eine Beschreibung, was gemeint ist. Das Wort ist zunächst eine Neuschöpfung aus legal services und technology. Im Fokus steht erneut die Digitalisierung der juristischen Arbeit, jedoch mit dem Ziel, sowohl kleinteilige Arbeitsabläufe als auch komplette Rechtsdienstleistungen zu automatisieren, um so Effizienz und Qualität zu steigern und parallel dazu Kosten einzusparen. (3)

Der Ansatz wirft viele Fragen auf und führt in der Branche sowohl zu Zuspruch als auch zu Ablehnung. Für die einen klingen die Ziele und das Potenzial von Legal Tech zu schön, um wahr zu sein. Gegner befürchten hingegen eine digitale Verselbstständigung der Justiz, eine letztlich automatisierte Rechtspraxis, in der der Mensch als urteilende Instanz keine oder nur noch eine untergeordnete Rolle spielen würde.

Grundlegend ist jedoch das Verständnis wichtig, dass Legal Tech nicht einfach nur eine andere Formulierung für das papierfreie Büro von morgen, Online-Verhandlungen oder den Abschied von Fax und Papierakte etc. darstellt. Vielmehr zeigt Legal Tech umfassende Wege und Lösungen für die Digitalisierung des Justizwesens auf, denen in ihrem Wesen ein anderer gedanklicher Ansatz zugrunde liegt. Der Unterschied zur konventionellen Denkweise liegt nämlich darin, dass Rechtsberatung im Bereich Legal Tech nicht mehr als individuelle Dienstleistung verstanden, sondern als partiell „skalierbares Produkt“ (4) betrachtet wird, dessen Optimierung auf digitalem Wege die Möglichkeit eröffnet, Ungerechtigkeiten zu verringern, Transparenz zu erhöhen, Kosten zu sparen und den generellen Zugang zum Recht für alle Menschen leichter werden zu lassen.

Legal Tech in der Praxis

Die Etablierung von Legal Tech-Angeboten ist ein komplexer Prozess, der alles andere als reibungslos verläuft. Auf www.legal-tech.de findet sich dafür ein sehr gutes Beispiel, das verdeutlicht, wie einzelne innovative Legal Tech-Angebote im Vertragswesen in den vergangenen Jahren in Deutschland eingeführt, kritisiert und dann nach und nach auf eine gesetzliche Basis gestellt wurden:

„Bisher gibt es nur wenige Entscheidungen aus der Rechtsprechung zu Legal Tech-Anwendungen. Zwei wichtige Verfahren aus den letzten Jahren sind das weniger-miete.de Urteil des BGH (5), in dem der BGH erbrachte Inkassodienstleistungen von Legal Tech-Unternehmen als zulässig beurteilte, sowie das Verfahren zu dem Vertragsgenerator smartlaw. Nachdem das LG Köln den Vertragsgenerator als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung betrachtete, die nur Anwälte und Anwältinnen erbringen dürfen, kippte das OLG Köln das Urteil im Berufungsverfahren und erklärte den Vertragsgenerator für zulässig. Der BGH bestätigte diese Entscheidung im September 2021. Im darauffolgenden Monat trat das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (kurz: Legal Tech-Gesetz) in Kraft. (6) Das Gesetz hat das Ziel, Anwaltschaft und Legal Tech-Unternehmen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten einander anzugleichen, um letztlich den Zugang zum Recht zu steigern.“

Dieser gesamte Vorgang macht deutlich, dass sich in Sachen Legal Tech in Deutschland einiges bewegt. Er zeigt aber auch, wie viel Nach- bzw. Aufholbedarf im Bereich der Digitalisierung des Justizwesens generell existiert. Eindrucksvolle Belege hierfür liefert auch die aktuelle Studie „The Future of Digital Justice“; (8 & 9). Die Urteile zeigen zudem, wie viele Hürden genommen,

Informationen verstanden und Kompromisse (in Zukunft noch) gefunden werden müssen, damit nicht Innovationen der Innovationen wegen erstritten werden, sondern damit Rechtsdienstleistungen verbessert werden können. Denn das ist ja das große Ziel von Legal Tech, das sich in diesem Punkt auch mit den Ansatz von QuatroLingo deckt.

QuatroLingo ist auch Legal Tech

Auch QuatroLingo als innovatives Softwaresystem ist per se Ausdruck von Digitalisierung und dem Bestreben, die Arbeit für und mit Sprachdienstleistern besser zu machen. Sowohl für Dolmetscher und Übersetzer, die das Angebot in Form der App nutzen, um auf digitalem Wege direkt beauftragt zu werden. Aber auch für Auftraggeber aus sämtlichen Bereichen des Justizwesens (und natürlich auch darüber hinaus). Diese können QuatroLingo anwenden, um direkt im Browser Dolmetscher und Übersetzer (und auch Sprachlehrer) zu suchen und diese per Klick wahlweise vor Ort oder zu einer Videokonferenz zu bestellen. Eine Option, die vieles einfacher und günstiger macht und die Arbeit im Justizwesen verbessert. Für alle Beteiligten. So gesehen ist auch QuatroLingo dem Kosmos von Legal Tech zuzuordnen. Eine Tatsache, auf die wir übrigens mehr als stolz sind.
Mehr zur Funktionsweise und zur Handhabung von QuatroLingo gibt es hier: https://www.quatrolingo.com/was-ist-quatrolingo

Ausblick & Status quo

Legal Tech und die generelle Digitalisierung im Justizwesen sind in vollem Gange. Auch in Deutschland, wo im Zuge dieses Prozesses viel pro und contra verhandelt wird. In den kommenden Jahren wird sich jedoch zeigen, welche Versprechen von Legal Tech erfüllt werden und welche Hoffnungen vielleicht auch überbewertet wurden. Zentral hierbei werden und sollten aber immer die folgenden Fragen im Fokus stehen: Wie sieht ein gerechtes Justizsystem aus? Wie können mehr Menschen leichter Zugang zum Recht erhalten und wie können wir die Transparenz im Justizbereich verbessern? Wir sind gespannt. Und voller Hoffnung.

Weitere Informationen zu Legal Tech gibt es unter:
https://www.legal-tech.de
https://www.legaltechverband.de

Alles zu QuatroLingo finden Sie unter:
https://www.quatrolingo.com

QuatroLingo-App (für Sprachmittler) laden:

Apple App Store und Google Play Store

oder als WebApp im Browser nutzen unter:
https://search.quatrolingo.com

Quellenverzeichnis
(1) https://www.quatrolingo.com/normalitaet-oder-neuland
(2) https://www.quatrolingo.com/was-ist-quatrolingo
(3) https://www.legal-tech.de/was-ist-legal-tech-ffi-2
(4) ebd.
(5) https://www.legal-tech.de/bgh-urteil-zum-portal-wenigermiete-de
(6) https://www.legal-tech.de/das-neue-legal-tech-gesetz-kompromiss-fuer-anwaltschaft-und-inkassobranche
(7) https://www.legal-tech.de/was-ist-legal-tech-ffi-2
(8) https://legaltechcenter.de/en/studies.html
(9) https://www.legal-tech.de/interview-zur-studie-digitale-justiz-in-deutschland