Die Frage der ethischen Prinzipien für Berufsdolmetscher:innen und Übersetzer:innen wie Neutralität, Verschwiegenheit, Objektivität und Zuverlässigkeit spielen für die berufliche Praxis der Sprachmittler:innen eine wesentliche Rolle. Diese Begriffe werden jedoch oft benutzt, ohne ihre Bedeutung zu reflektieren und zu hinterfragen.

Eine Sprachmittlerin wurde wegen angeblicher Spionage zu 23 Jahren Haft verurteilt: https://uepo.de/2021/06/23/sprachmittlerin-des-us-militaers-wegen-spionage-zu-23-jahren-haft-verurteilt/

Der im Artikel behandelte Fall, nämlich die Weitergabe als geheim eingestufte Informationen an einen Mittelsmann der Terrororganisation Hisbollah, stellt ein extremes Beispiel dar. Jedoch sind die Grenzen des Erlaubten auch in Deutschland in manchen Dolmetschsituationen schwierig zu erkennen.

Darf man als Dolmetscher:in einer weinenden Geschädigten während der Gerichtsverhandlung ein Taschentuch reichen?

Noch heikler ist die Frage, ob man als Dolmetscher:in am Verhandlungstag auch noch als Sprecher:in auf einer Demonstration auftreten und dem Angeklagten die Höchststrafe wünschen darf?

Darf man eine private Beziehung zu einem verurteilten Angeklagten pflegen und ihn in der Justizvollzugsanstalt besuchen, weil man für ihn während der Einsatzzeit romantische Gefühle entwickelt hat?

Für Berufsanfänger:innen und Quereinsteiger:innen ist es sicher empfehlenswert die Berufs- und Ehrenordnung der Berufsverbände zu lesen.

https://bdue.de/der-bdue/statuten/berufs-und-ehrenordnung/

Wie seht ihr dieses Thema? Kennt ihr weitere Beispiele? Wie geht ihr damit um?