Bewegung in der Praxis

Am 1. Januar 2023 tritt ein Erbe der Großen Koalition in Kraft. Die Rede ist vom 2019 beschlossenen „neuen Gerichtsdolmetschergesetz“ oder anders formuliert, das „Gesetz für die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern“, kurz: GDolmG. Eine umfassende Justizänderung, die immensen Einfluss auf die Arbeit von Gerichtsdolmetschern hat und im Zuge ihrer Einführung mit hoher Wahrscheinlichkeit Versorgungslücken entstehen lassen wird. Lücken, die QuatroLingo und seine Nutzer füllen könnten.

Doch worum geht es beim „neuen Gerichtsdolmetschergesetz“, das übrigens wirklich ausschließlich Dolmetscher und keine Übersetzer betrifft, eigentlich?

Einheitliche Regeln und eine aktuelle Justizdolmetscherliste

Ziel des GDolmG ist es, erstmals eine bundesweit einheitliche und verbindliche Regelung für die Tätigkeit von Gerichtsdolmetschern zu etablieren. Vorrangig soll dies geschehen, indem die „Vorgaben für die zur Beeidigung als Gerichtsdolmetscher nachzuweisenden Qualifikationen am 12.12.2024 die bisher nach Landesrecht gültigen Beeidigungsvoraussetzungen“ (1) ablösen.

Konkret heißt das, dass alle bisher beeidigten Übersetzer ihren Beeidigungsstatus verlieren und anschließend neu beantragen bzw. nachweisen müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Datenbank für Justizdolmetscher aktuell und vor allem von verlässlicher Qualität ist. (2)

Der große Umbruch. Aller fünf Jahre.

Doch zuerst müssen die aktuell 12.941 beeidigten Dolmetscher (3) in Deutschland ihren Status neu prüfen lassen, um weiterhin vor Gericht arbeiten zu können und Teil der Dolmetscherdatenbank der Justiz zu sein. Ein nicht geringer bürokratischer Aufwand, der auch perspektivisch nicht abnimmt, denn das Gesetz sieht vor, dass die entsprechenden Qualifikationen und Zeugnisse für die Prüfung zur Verlängerungsentscheidung aller 5 Jahre erneut eingereicht werden müssen. (4)

Aber wollen sich alle Dolmetscher überhaupt neu vereidigen und aller 5 Jahre prüfen lassen? Einige Dolmetscher streben die Neuvereidigung vielleicht gar nicht mehr an. Durch den Zwang der erneuten Prüfung nach 5 Jahren ist zudem keine Planungssicherheit mehr gegeben.

Die Folge: perspektivisch werden deutschen Gerichten zeitweilig weniger Dolmetscher zur Verfügung stehen, da nicht alle die neuen Voraussetzungen sofort erfüllen werden und jede Prüfung überdies auch Zeit benötigt. In jedem Fall wird die Umsetzung des neuen Gesetzes je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, da die Beeidigung von Dolmetschern »dem Recht der einzelnen Länder der Bundesrepublik Deutschland und (…) länderspezifischen Anforderungen« (5) unterliegt. Andererseits könnte genau diese Tatsache partiell dadurch ausgeglichen werden, dass jeder vereidigte Dolmetscher ortsungebunden ist und somit auch in jedem anderen Bundesland arbeiten darf.
Gänzlich wegfallen werden aber jene Dolmetscher, die sich gegen eine Neuvereidigung entscheiden.

QuatroLingo ist eine Lösung. Für alle Beteiligten.

Wie eingangs erwähnt, kann QuatroLingo eine Lösung sein, um sowohl für Gerichte als auch für Dolmetscher mögliche kommende Versorgungslücken abzufedern und Angebot und Nachfrage schneller zusammenzuführen. Der Grund hierfür liegt bereits im Aufbau von QuatroLingo selbst, denn das digitale Verzeichnis hinter dem innovativen Software-System wird viel schneller mit den neu vereidigten Dolmetschern „gefüttert“, da diese sich selbst um die Aktualität ihrer Daten kümmern.
Zusätzlich können Dolmetscher (und natürlich auch Übersetzer und Sprachlehrer) über QuatroLingo direkt und viel unkomplizierter beauftragt werden.

Fazit

Ganz gleich, wie die Einführung des neuen Gerichtsdolmetschergesetzes die Arbeit vor Gericht beeinflusst, QuatroLingo kann in jedem Fall bei der unkomplizierten Auftragsvergabe für alle Seiten hilfreich sein. Direkt, unkompliziert, sicher und länderübergreifend.

Mehr über die Möglichkeiten und die Funktionsweise von QuatroLingo finden Sie in diesem Beitrag: https://www.quatrolingo.com/was-ist-quatrolingo

verwendete Quellen:
(1) https://bdue.de/fileadmin/files/PDF/Positionspapiere/BDUe_PP_Gerichtsdolmetschergesetz_2022.pdf
(2) ebd.
(3) https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/ (Stand: 05.07.2022)
(4) https://www.buzer.de/7_Gerichtsdolmetschergesetz.htm (siehe §7, Absatz 1)
(5) https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche